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Beitragsordnung |
Neu aufgenommene Mitglieder haben innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr von 150,- € unaufgefordert zu entrichten. Bei neu aufgenommenen Ehepartnern entfällt die Aufnahmegebühr. Dies gilt für Mitglieder ab 18 Jahren. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird keine Aufnahmegebühr erhoben. |
Aufnahmegebühr: |
Gastschützen: |
Gastschützen haben folgende Beträge zu entrichten: Tagessatz 5,00 € zzgl. Scheibengeld
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Arbeitsstunden: |
Jedes Mitglied hat darüber hinaus innerhalb des Kalenderjahres 10 Arbeitsstunden zu leisten und nachzuweisen. Für nichterbrachte Arbeitsstunden ist ein Äquivalent vom aktuellen Mindestlohn je Arbeitsstunde an die Vereinskasse zu leisten. |
Jahresbeitrag: |
Vollmitglieder: 145,00 € Jugendliche: 72,50 € (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) Schüler und Studenten: 72,50 € Ruhende Mitgliedschaft: 36,00 € Zweitmitgliedschaft: 30,00 € Fördernde Mitglieder: Beitragsfrei (Spenden)
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Besonderheiten: |
Es kann, mit Zustimmung des Vorstandes des Forster Schützenverein e.V., eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Alle Zahlungen sind bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres durch Überweisung auf das Bankkonto, Einzugsermächtigung oder in Bar beim Schatzmeister des Vereins zu leisten. |
Bankverbindungen: |
Sparkasse Spree-Neiße
BIC: WELADED1CBN IBAN: DE30 1805 0000 3403 1008 46 |
Gültigkeit: |
ab 01.10.2024 |